By Caballo Horsemarket - May 23, 2012
Nun ist es offiziel: Der Schenkelbrand wird ab Herbst 2012 verboten.
Das Bundeskabinett hat einer Änderung des Gesetzes zugestimmt. Bislang galt bei Pferden eine Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz. Den Fohlen wird durch die gezielte Verbrennung auf dem Schenkel ein Brandzeichen gesetzt. Dadurch bleibt die Brandnarbe als permanentes Markenzeichen, mit dem das jeweilige Zuchtgebiet repräsentiert wird. Das Brandzeichen stellt keine unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar, sondern gilt lediglich als Repräsentierungszweck für den jeweiligen Zuchtverband. Nun wird der Mikrochip für Pferde vorgeschrieben und der altbekannte Schenkelbrand entfällt.
Die Änderung des Gesetzes wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Ab Herbst 2012 soll das Gesetz in Kraft treten.
Viewed by Other Readers
Totilas startet nicht in Frankfurt
Der Hengst auf dem Gestüt Linsenhoff. Foto: Alex Kraus
Schock-Video: Der Tod des KWPN-Hengstes Hickstead
Es war ein Schock für die ganze Reiterwelt: Der Tod des Olympiasiegers Hickstead! Um 15:25 ...
Rotz-Infektion bestätigt
Bei einem Sportpferd aus Niedersachsen wurde die Infektionskrankheit Rotz nun doch nachgewiesen und amtlich bestätigt. ...
Wunderpferd Totilas reist nach Vechta
Auf der Hengstschau in Vechta von Paul Schockemöhle wird Matthias Alexander Rath den Rapphengst am ...
RSS-Feed of the Equestrian News
Subscribe for Free Now!
