Von Caballo Horsemarket - 23.05.2012
Nun ist es offiziel: Der Schenkelbrand wird ab Herbst 2012 verboten.
Das Bundeskabinett hat einer Änderung des Gesetzes zugestimmt. Bislang galt bei Pferden eine Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz. Den Fohlen wird durch die gezielte Verbrennung auf dem Schenkel ein Brandzeichen gesetzt. Dadurch bleibt die Brandnarbe als permanentes Markenzeichen, mit dem das jeweilige Zuchtgebiet repräsentiert wird. Das Brandzeichen stellt keine unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar, sondern gilt lediglich als Repräsentierungszweck für den jeweiligen Zuchtverband. Nun wird der Mikrochip für Pferde vorgeschrieben und der altbekannte Schenkelbrand entfällt.
Die Änderung des Gesetzes wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Ab Herbst 2012 soll das Gesetz in Kraft treten.
Von anderen Lesern aufgerufen
Keine gemeinsame Hengstschau von Lodbergen und Andreas Helgstrand
Keine gemeinsame Hengstvorführung von Helgstrand und Lodbergen!Am Sonntag, dem 15.02.2015, wird es im Dressurpferde-Leistungszentrum Lodbergen ...
Oldenburger Hengstkörung - 800.000 Euro war Preisspitze
Die Oldenburger Hengstkörung endete mit einem fantastischen Ergebnis: Der Siegerhengst v. Fürst Romancier kostete 750.000 ...
Sandro Boy geht in Rente
Der 18 Jahre alte Sandroy Boy wurde in der Messehalle in Leipzig aus dem Sport ...
Schock-Video: Der Tod des KWPN-Hengstes Hickstead
Es war ein Schock für die ganze Reiterwelt: Der Tod des Olympiasiegers Hickstead! Um 15:25 ...
RSS-Feed der Reitsport-News
Jetzt kostenlos abonnieren!
