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Pferdekauf im Ausland


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Pferdekauf im Ausland?

Was gilt es dabei zu beachten?

Ein Pferd zu kaufen ist immer eine spannende Erfahrung und jedes Mal aufs Neue aufregend. Wie muss es einem dann gehen, wenn man sein Traumpferd im Ausland findet?
Zahlreiche Gedanken, Überlegungen und teilweise auch Vorurteile und/oder Ängste kommen auf. Man ist leicht unsicher, ob man es wagen soll oder lieber die Finger von dem Vorhaben lassen sollte.
Und überhaupt: wie funktioniert die Organisation beim Pferdekauf aus dem Ausland? Kann man das Pferd einfach so nach Deutschland holen? Was muss man genau tun, was braucht man evtl. für Papiere / Bescheinigungen und wie kommt das Pferd überhaupt in den heimischen Stall? Ist das Pferd gesund und wie kann ich das überprüfen? Hier möchten wir ein wenig Aufklärung schaffen und grundsätzliche Informationen zum Thema an sie heran tragen.

Pferde werden in der Regel vor dem Import von einem Tierarzt untersucht. So wird festgestellt ob sie gesund sind, die lange Reise aushalten und keine Verletzungen haben. Natürlich kann man in Rücksprache mit dem Verkäufer, ebenso wie beim Pferdekauf im Inland, eine genaue Ankaufsuntersuchung des Pferdes in Auftrag geben.
Je nachdem, ob das Pferd in der EU steht oder aus einem Drittland kommt, werden verschiedene Unterlagen für den Import benötigt.

Innerhalb der EU:

Man beantragt eine Gesundheitsbescheinigung des betreffenden Pferdes, bei der für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinärbehörde. Wie schon oben geschrieben, wird das Pferd dafür tierärztlich untersucht. Nach dieser Untersuchung wird die Gesundheitsbescheinigung ausgestellt. Während des Transportes müssen die Gesundheitsbescheinigung und der Equidenpass des Pferdes vorliegen Der Transport muss im Einklang mit den einschlägigen tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen.

Für Transporte, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen, gelten besondere Bestimmungen. Siehe hierzu: Merkblatt Pferdetransporte.

Import aus Drittländern in die EU:

Beim Import aus Nicht-EU-Ländern gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regelungen.
Es ist ratsam, bei einem konkreten Fall die Grenzkontrolle zu kontaktieren, über welche die Einfuhr in die EU erfolgt.  Allgemein ist zu beachten, dass die Importkosten i.d.R. auf den Kaufpreis des Pferdes aufgeschlagen werden.
Die Importkosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Fahrtkosten
  • Zollgebühren
  • Tierarztkosten 

Die genaue Zusammensetzung und Höhe der Kosten erfragt man am besten bei den jeweiligen Transporteuren. Weitere Informationen erhält man auch bei den Verkäufern der Pferde, die durch Ihre Erfahrung mit dem Verkauf ins Ausland einiges an Informationen parat haben. Diese können einen ggf. auch an die richtigen Stellen weiterleiten, so dass Ihre Fragen und Anliegen kompetent bearbeitet werden können.

Zu den Ländern, aus denen häufig Pferde importiert werden (z.B. Polen, Schweiz, USA), stellen wir in nächster Zeit noch genauere Informationen für Sie zur Verfügung. So erhalten  Sie einen ersten Überblick über die genauen Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Länder.